@article{oai:sucra.repo.nii.ac.jp:00016872, author = {三宅, 雄彦}, journal = {社会科学論集, The Social science review}, month = {}, note = {Das juristische Lehrbuch Arnold Köttgens "Deutsche Verwaltung" ist ein Beiprodukt der nationalsozialistischen Universitätsreform, die eine der traditionellen juristischen Vorlesungen, das Verwaltungsrecht, durch Verwaltungslehre ersetzt. Aber dieses Buch ist nicht eine bloße Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung, sondern ein Erfolg von Köttgens methodologischen Überlegungen. Nach Köttgens Lehre ist die Gesetzesauslegung nicht ein rechtspositivistischer Gesetzesvollzug oder ein logischer Kalkül, sondern eine auf Wirklichkeit basierende Konkretisierung der Rechtsidee. Die Verwaltungsrechtswissenschaft muss in einer umfassenden Verwaltungswissenschaft aufgehen. An diesen metaphysischen Ansatz schließt sich Köttgens Konzept einer Beamtenausbildungsreform an. Um synthetische Urteile über Verwaltungsaufgaben zu bilden, benötigen Verwaltungsbeamte unterschiedliches Wissen über die Verwaltungswirklichkeiten. Die Beamtenausbildung nimmt Köttgen deshalb ernst, weil er das Berufsbeamtentum als Träger der deutschen Staatsidee oder als Repräsentant des ganzen Volkes versteht. Juristische Methodenlenre soll den Juristen die Grundlage zu allen Reformen geben., text, application/pdf}, pages = {29--46}, title = {ドイツ行政学教科書の誕生 : ケットゲン公法学における科学・大学・官僚}, volume = {117}, year = {2006} }