@article{oai:sucra.repo.nii.ac.jp:00016941, author = {三宅, 雄彦}, journal = {社会科学論集, SHAKAIKAGAKU-RONSHU (The Social Science Review)}, month = {}, note = {Nach der Integrationslehre Rudolf Smends, die nach 1945 den entscheidenden Einfluss in der deutschen Staatskirchenrechtslehre hat, bilden nicht nur der Staat, sondern auch die Kirchen und die Religionsgemeinschaften das politische Gemeinwesen. In der Verfassung haben die Kirchen diese besondere Stellung, solange sie im Kirchenkampf gegen Nationalsozialismus und im Wiederaufbau Deutschlands in der Nachkriegszeit die bedeutende Rolle, ,, Öffentlichkeitsanspruch“ oder ,, Öffentlichkeitsauftrag“ erfüllten. Deshalb muss man die sogenannten Kirchenklauseln des Grundgesetzes nicht als bloße objektive Verfassungsnormen, sondern als Institutionsgarantien auslegen. Aber in Deutschland erlaubt die heutige Situation der Religionen nicht solche Verfassungsauslegung, weil die Privilegien der Kirchen dem Pluralismus von den verschiedenen Religionen einschließlich der moslemischen widerspricht. Es ist Gottfried Mahrenholz, der unter diesem Gesichtspunkt den Artikel 140 GG anders als Smend ausgelegt hat. Nach Smends vormaligem Kollegen sollte der Artikel 140 GG auf die subjektiven Rechte aller Religionsgemeinschaften reduziert werden. Die Kirche sei ,,Verband der Verbände“. Diesem entspricht die heutige Strömung von der deutschen Staatsrechtslehre, das Disziplin vom Rechtsverh altnis zwischen Staat und Kirchen nicht als ,,Staatskirchenrecht“, sondern als ,,Religionsverfassungsre cht“ zu bezeichnen. Von diesem deutschen wissenschaftlichen Zustand aus müssen Staat und Kirchen notwendig strikt getrennt sein. Solange ist es ausgeschlossen, den Artikel 20 der Japanischen Verfassung, d. h. den Staat-Religion-Trennungsklausel, flexibel zu interpretieren, der den vorkriegszeitlichen Status der öffentlichen Körperschaft der shintoistischen Gemeinschaften verfassungsrechtlich ausdrücklich verleugnet hat., text, application/pdf}, pages = {55--74}, title = {ドイツ教会法における公共性委託の概念[論文]}, volume = {133}, year = {2011}, yomi = {ミヤケ, ユウヒコ} }