@article{oai:sucra.repo.nii.ac.jp:00016962, author = {三宅, 雄彦}, journal = {社会科学論集, SHAKAIKAGAKU-RONSHU (The Social Science Review)}, month = {}, note = {In diesem Jahrzehnt zieht die Reine Rechtslehre die Aufmerksamkeit der deutschen Staatsrechtslehrer auf sich. Im Mittelpunkt der Kelsen-Renaissance steht Matthias Jestaedt. Nach dem Herausgeber der ,,Hans Kelsen Werke“ (2007ff.) liegt der Kern dieses ,,konsequenten Rechtspositivismus“ in der ,,Autonomie des Rechts und der Rechtswissenschaft“, die zur doppelten Rechtsdogmatik, d. h. zur Rechtserkenntnisdogmatik und Rechtserzeugungsdogmatik führen sollte. Aber bei Jestaedt geht es eigentlich um die Grundlegung der Verwaltungsreform und Verwaltungsrechtsreform, und zwar im Rahmen seiner auf Kelsen beruhenden Rechtsgewinnungstheorie. In Wirklichkeit ist ist es jedoch unmöglich, die neueste Rechtspraxis mit der altmodischen Rechtslehre zu begründen, die m. E. mindestens zwei methodologische Probleme hat. Erstens ist das Konzept des Unterschieds zwischen Recht und Rechtswissenschaft erst im ,,späten Kelsen“ oder in seiner amerikanischen Zeit entfaltet, in der die ihm eigentliche neukantische Haltung durch die amerikanisch-positivistische Haltung ersetzt worden ist. Zweitens fehlt der Rechtserzeugungsdogmatik, die die Rechtfertigung der verschiedenen Reformbewegungen voraussetzt, die exakte Wissenschaftlichkeit, wie die heutige andere Kelsen-Autorität, Horst Dreier schon betont. In der Gegenwart ist es nicht die naturwissenschaftliche Wissenschaftlichkeit, sondern die geisteswissenschaftliche Wahrheit des Menschen und des Rechts, die in der Tat der deutschen und japanischen Staatsrechtslehre unentbehrlich ist. In diesem Sinn muss man einerseits gegenüber der ,,Renaissance“ skeptisch sein, andererseits die exsistenzialistische Rechtsphilosophie ernst nehmen., text, application/pdf}, pages = {69--99}, title = {純粋法学と行政改革 : M・イェシュテトの二元的公法解釈の構想《論文》}, volume = {136}, year = {2012}, yomi = {ミヤケ, ユウヒコ} }