@article{oai:sucra.repo.nii.ac.jp:00019319, author = {川又, 伸彦}, journal = {社会科学論集, SHAKAIKAGAKU-RONSHU (The Social Science Review)}, month = {}, note = {Äußerungen sind, in der Regel, interpretationsfähig und interpretationsbedürftig. Ein Äußerungsverbot mit untragbaren Äußerungsauslegung der öffentlichen Gewalt ist verfassungwidrig, weil sie in letzter Konsequenz auch die verfassungrechtlich geschützte Äußerung beschränken kann. Im Fall “Artikel 9-Haiku” hat ein Gemeindehaus die Veröffetlichung eines Haikus, das eine den Schutz des Artikel 9 JV einfordernde Frauendemonstration beschrieben hat, aufgrund der politischen Neigung des Haikus, aber ohne Berücksichtigung anderer Auslegungsmöglichkeit, verboten. Das Gericht hat mit Recht entschieden, dass das Gemeidehaus wegen der unvollkommenen Auslegung des Haikus einen Schadenersatz für die Nichtveröffetlichung zahlen muss. Hier wurde die Freiheit auf dichterische Äußerung geschutzt. Im Fall “Richterstwitter” hat das Gericht dagegen eine Meinungsäußerung eines Richters auf Twitter durch eine untragbare Auslegung als Ehr verletzung interpretier t und ihn verurteilt. Hier hat das Gericht verfassungswidrigerweise die Meinungsfreiheit verletzt. Die verfassungsrechtliche Bedeutung der Tragbarkeit einer Äußerungsauslegung ist bei der Beschränkung dieser Äußerung besonders zu berücksichtgen., text, application/pdf}, pages = {1--13}, title = {公権力による表現解釈と表現の自由 : いわゆる「9条俳句訴訟」と「岡口判事事件」を巡って《論文》}, volume = {162}, year = {2020}, yomi = {カワマタ, ノブヒコ} }